B2B-PARTNERBEDINGUNGEN

CrashID Partnerprogramm

zwischen

S Plus Gebäudeservice GmbH Carl-Zeiss-Str. 12 25451 Quickborn

– nachfolgend „CrashID“–

und

dem jeweiligen Partnerunternehmen

– nachfolgend „Partner“ –

Stand: Juni 2026

about image
1. Vertragsgegenstand

  1. CrashID betreibt eine digitale Vermittlungs- und Schadensmanagementplattform. 
  2. Partner können über die Plattform Leads, Anfragen, Aufträge und Kundenkontakte erhalten.
  3. Diese Bedingungen gelten für:
    • Kfz-Werkstätten
    • Sachverständigenbüros
    • Abschleppunternehmen
    • Versicherungen
    • Rechtsanwaltskanzleien
    • Mietwagenunternehmen
    • sonstige Dienstleister
2. Registrierung
  1. Partner müssen vollständige und wahrheitsgemäße Unternehmensdaten bereitstellen. 
  2. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
  3. CrashID kann Nachweise über Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag, Berufszulassungen oder Versicherungen verlangen.
3. Partnerkonto

  1. Jeder Partner erhält ein eigenes Partnerkonto.
  2. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. 
  3. Mehrfachkonten ohne Zustimmung von CrashID sind unzulässig.
4. Lead-Vermittlung
  1. CrashID kann Leads nach folgenden Kriterien verteilen:
    • Region
    • Postleitzahl
    • Entfernung
    • Verfügbarkeit
    • Spezialisierung
    • Qualitätsbewertung
    • Vertragsmodell
  2. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Leads besteht nicht. 
  3. CrashID kann die Verteilungslogik jederzeit anpassen.
5. Lead-Gebühren

  1. Für vermittelte Leads können Gebühren anfallen.
  2. Die Höhe ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
  3. Gebühren können erhoben werden:
    • pro Lead
    • pro Auftrag
    • pro erfolgreicher Vermittlung
    • als Monatsgebühr
    • als Jahresgebühr
6. Provisionen

  1. CrashID kann Vermittlungsprovisionen berechnen.
  2. Die Provisionshöhe wird gesondert vereinbart. 
  3. Partner verpflichten sich zur korrekten Meldung vermittelter Aufträge.
7. Qualitätsanforderungen

Partner verpflichten sich:

  • Kunden professionell zu betreuen
  • gesetzliche Vorschriften einzuhalten
  • vereinbarte Reaktionszeiten einzuhalten
  • keine irreführenden Angaben zu machen
  • sämtliche Zulassungen aufrechtzuerhalten
8. Bewertungen

  1. Kunden können Partner bewerten.
  2. Wiederholt schlechte Bewertungen können zu Einschränkungen führen. 
  3. Manipulationen von Bewertungen sind unzulässig.
9. Versicherungen

Partner müssen über alle erforderlichen Versicherungen verfügen.

Insbesondere:

  • Betriebshaftpflicht
  • Berufshaftpflicht
  • gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen

Auf Verlangen sind Nachweise vorzulegen.

10. Datenschutz

  1. Partner erhalten personenbezogene Daten ausschließlich zur Auftragsbearbeitung. 
  2. Die Daten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. 
  3. Die DSGVO ist einzuhalten.
11. Vertraulichkeit

Alle geschäftlichen Informationen von CrashID sind vertraulich zu behandeln.

Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende.

12. Wettbewerbsverbot

Partner dürfen die Plattform nicht missbräuchlich nutzen.

Insbesondere unzulässig sind:

  • Umgehung von Vermittlungsgebühren
  • Manipulation des Systems
  • Abwerben von Partnern über die Plattform.
13. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
  2. Bei Zahlungsverzug kann CrashID:
    • das Partnerkonto sperren
    • Leads zurückhalten
    • Mahngebühren berechnen
14. Haftung

  1. Für die Leistungserbringung gegenüber Endkunden haftet ausschließlich der Partner.
  2. CrashID haftet nicht für:
    • Auftragsausfälle
    • Umsatzeinbußen
    • Kundenentscheidungen
    • Versicherungsentscheidungen

15. Laufzeit

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 
  2. Monatliche Pakete können mit 30 Tagen Frist gekündigt werden.
  3. Jahrespakete verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern keine Kündigung erfolgt.
16. Sperrung

CrashID kann Partnerkonten sperren bei:

  • Vertragsverstößen
  • Datenschutzverstößen
  • Betrugsverdacht
  • Falschangaben
  • Qualitätsmängeln
17. Schlussbestimmungen
  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Pinneberg.
  3. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.